Viele Unternehmer und Gründer am Land haben das Gefühl, dass Förderungen primär an Unternehmen in den großen Ballungszentren des Landes vergeben werden. Zahlen dazu sind leider nicht öffentlich verfügbar. Auf jeden Fall aber gibt es von der AWS auch Förderprogramm das speziell Unternehmen aus dem ländlichen Raum anspricht – Gründung am Land.
Das Förderprogramm Gründung am Land zielt auf die Unterstützung von Unternehmensgründungen sowie die Förderung von Innovation in ländlichen Regionen ab. Wie bei allen Unternehmensförderungen geht es darum, einen wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Es ist dabei aber egal, ob es um die Entwicklung neuer bzw. verbesserter Produkte und Dienstleistungen geht oder um die Optimierung von Prozessen Herstellungsverfahren. Oberstes Ziel des Förderprogrammes ist es, das Risiko von innovativen Unternehmensgründungen am Land zu senken und so die Zahl der Unternehmensgründungen nachhaltig zu steigern.
Das Förderprogramm richtet sich an innovative Handwerksbetriebe ebenso wie an das erarbeitende Gewerbe, Unternehmen aus dem Bereich der industriellen Erzeugung sowie innovative Dienstleistungsunternehmen. Dezidiert ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe, für die es jedoch eine ganze Reihe von anderen Zuschüssen und Förderungen gibt.
Antragsberechtigt bei Gründung am Land sind
Der Unternehmenssitz des Antragstellers muss sich jedenfalls im ländlichen Raum befinden.
Unter „ländlichem Raum“ im Sinne des Förderprogrammes Gründung am Land werden Gemeinden oder Städte mit weniger als 30.000 Einwohnern verstanden. Eine Ausnahme stellen jedoch Gebietsteile größerer Gemeinden oder Städte dar, welche die Kriterien in Anhang 2.1.1. des Programmes LE 2014-2020 erfüllen.
Neben den rein formalen Voraussetzungen, sind eine Reihe weiterer Aspekte wesentlich für eine erfolgreiche Beantragung von Gründung am Land. Konkret sollte das eingereichte Projekt…
Gründung am Land fördert grundsätzlich ausschließlich Drittkosten. Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen können also Personalkosten oder Leistungen der Gesellschafter nicht gefördert werden. Zu den förderbaren Kosten zählen:
Der Anteil an Kosten die lediglich für die Planung eines Investitionsprojektes anfallen, dürfen Planungskosten dürfen nicht mehr als 12% der gesamten Investitionskosten betragen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses (nicht rückzahlbar) und kann je Projekt maximal EUR 50.000,– betragen. Die maximale Förderquote beträgt 55%.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin. Dabei können wir die Details Ihres Vorhaben besprechen und eine seriöse Abschätzung der Chancen vornehmen