Die Initiativförderung Tirol ist wohl eine der zugänglichsten Förderschienen überhaupt. Sie ist auf die erste Phase unmittelbar nach der Idee ausgelegt: Die Analse und Überprüfung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit bzw. Sinnhaftigkeit von Projektideen. Konkret haben sich zwei unterschiedliche Schwerpunkte herauskristallisiert:
Daneben sind aber auch Vorprojekte für großangelegte Förderschienen, Projekte zur Anbahnung für andere Innovations- und Technologieprojekte (bspw. FFG, H2020, etc.) sowie Projekte zu Bearbeitung von Fragestellungen im Bereich Patentrecherche und Patentpotential förderbar. Wir stehen auch zu diesen Möglichkeiten gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung – kontaktieren sie uns einfach!
Die thematischen Schwerpunkte dabei sind derzeit vor allem Life Sciences, Mechatronik, Erneuerbare Energien, Informationstechnologie, Wellness, Holz und Tourismus, Kreativwirtschaft, Materialwissenschaften und Alpintechnologie.
Die Initiativförderung des Landes Tirol steht KMU der gewerblichen Wirtschaft (also mit aufrechter Gewerbeanmeldung) mit Firmensitz in Tirol offen. Zudem sind auch der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten antragsberechtigt sofern es sich um KMU mit Unternehmensstandort Tirol handelt. Besonders spannend: Initiativprojekte können auch von neu gegründeten Einzelunternehmen beantragt werden und stellen somit eine ideale Plattform für die niederschwellige Realisierung von spannenden Ideen dar.
Initiativprojekte bieten eine Förderquote von max. 75% bei einer Förderbemessungsgrundlage von EUR 8.000,–. Zusätzlich können Prämien für gendersensible Maßnahmen (max. 5% der Förderbemessungsgrundlage) sowie für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des Projektes (max. 5% der Förderbemessungsgrundlage) beansprucht werden. In Summe ist so eine Förderung von maximal EUR 6.800,– in Form eine Einmalzuschusses möglich.
Die maximale Laufzeit eines Initiativprojektes beträgt 9 Monate.
Im Zuge eines Initiativprojektes können neben den eigenen Personalkosten (inkl. jenen von mitarbeitenden Gesellschaftern) auch Materialkosten sowie Drittkosten abgerechnet werden.
Grundsätzlich hat sich gezeigt, dass dabei vor allem Ideen für eigenständige Produkte und dienstleistungsnahe Produkte gefördert werden. Die Förderung von reinen Dienstleistungen hat sich als wenig Chancenreich herausgestellt. Zudem zeigt sich auch, dass ein erfolgreich abgewickeltes Initiativprojekt die Chancen eines darauf aufbauenden FEI bzw. FEI Kooperationsprojektes (dazu später in einem eigenen Artikel mehr) steigern – um eine formale Voraussetzung handelt es sich dabei jedoch nicht.