Jeder der sich schonmal mit dem Thema Förderungen beschäftigt hat ist (hoffentlich) auch schon über den Begriff De-minimis gestolpert. Was aber wirklich dahinter steht wissen wohl die wenigsten und daher machen wir heute einen kleinen Ausflug in die Welt der De-minimis Beihilfe. Die De-minimis-Verordnung wurde mit 01.01.2024 angepasst und dementsprechend habe ich diesen Beitrag aktualisiert.
De-minimis ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Dazu muss man wissen, dass finanzielle Unterstützungen, welche einem Unternehmen durch die EU, die Nationalstaaten, Bundesländer, Gemeinden, etc. gewährt werden grundsätzlich genehmigungspflichtig sind – also an die EU gemeldet und durch diese freigegeben werden müssen. Hintergrund ist, dass derartige Zuschüsse grundsätzlich wettbewerbsverzerrend sind (bzw. sein können) und damit gegen europäisches Recht verstoßen.
Die EU geht dabei jedoch davon aus, dass Unternehmen innerhalb von 3 Jahren (rollierend) Beihilfen in der Höhe von maximal EUR 300.000,-- erhalten dürfen, ohne dass eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Dieser Grenzwert bzw. „Freibetrag“ ist in der De-Minimis-Verordnung (EU) 1407/2013 festgelegt. Formal sind De-minimis-Beihilfen damit, vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommene, Zuwendungen an Unternehmen, die auf Grund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung entfalten.
Wenn Du einen Förderantrag stellst, wirst Du meist aufgefordert, eine sogenannte De-minimis Erklärung abzugeben. Dabei handelt es sich im Grunde lediglich um eine Auflistung aller bereits erhaltenen Förderungen bzw. deren Barwert. Die De-minimis Erklärung ist also um Grunde nichts anderes als jenes Werkzeug mit dem Du belegst, dass du den Grenzwert noch nicht überschritten hast und damit weiterhin Beihilfen ohne gesonderte Genehmigung durch die EU erhalten darfst. Schummeln ist hier übrigens streng verboten!
In der Praxis ergeben sich daraus jedoch einige dringend zu beachtende Aspekte für Unternehmen die eine Förderung beantragen:
Da sich die wenigsten regelmäßig mit diesem Thema beschäftigen, ist es nicht immer ganz leicht richtig damit umzugehen. Wenn es also Fragen oder Unklarheiten gibt, empfiehlt es sich die jeweilige Förderstelle zu kontaktieren oder aber einfach einen unverbindlichen Termin mit mir zu vereinbaren.
In diesem Blog-Bereich findest du Tipps und zur Erstellung von Förderanträgen sowie zur Abwicklung von Förderanträgen, aber auch spannende Einblicke und Hintergründe zum Thema Förderungen.
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