Land Tirol Förderprogramm "Innovation in KMU"

"Innovation in KMU" ist Wirtschaftsförderungsprogramm g des Landes Tirol zur Finanzierung von Prototypen sowie die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Wir haben alle Infos dazu und unterstützen bei der Beantragung und Abwicklung

Mit 1.1.2026 hat die Tiroler Landesregierung die Wirtschaftsförderungen in Tirol grundlegend überarbeitet. Die bisherigen Förderschienen (Initiativprojekte und FEI-Einzelprojekte werden durch das Programm "Innovation in KMU" ersetzt. Gefördert wird damit zwar weiterhin die Herstellung von Prototypen sowie die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren, das Regelwerk hat sich jedoch grundlegend verändert. Neben Änderungen bei den den Förderquoten und Auszahlungsbedingungen ist nun auch ein höherer Anteil an externen Leistungen notwendig. Auch die Antragsformulare und die Bewertungskriterien wurden angepasst.

Was kann gefördert werden?

Die Förderschiene "Innovation in KMU" zielt darauf ab, das finanzielle Risiko bei der Umsetzung von Innovationsprojekten abzufedern. Sie zielt dabei nicht auf Grundlagenforschung ab, sondern spricht gezielt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung in KMU an. Gefördert werden also Innovationsprojekte, bei denen das Lösungskonzept aber erst entwickelt werden muss, oder bei denen der konkrete Lösungsweg noch nicht bekannt ist.

Dezidiert ausgeschlossen von einer Förderung sind alle Vorhaben, die routinemäßig umgesetzt oder zugekauft werden können bzw. die sich nicht grundlegend vom derzeitigen Stand der Technik im jeweiligen Fachbereich unterscheiden.

Ob ein Projekt förderwürdig ist hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf den konkreten Lösungsweg
  • Hohes technisches Entwicklungsrisiko
  • Zeitaufwändige Umsetzung, die ohne Förderung nicht neben dem regulären Unternehmensbetrieb möglich wäre
  • Hohe Entwicklungsintensität - also einen geringen Anteil an Routineaufgaben
  • Hohes Maß an Innovationsgehalt
  • Große Bedeutung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Tirol
  • Fachliche und formale Eignung des Förderwerbers
  • Nachhaltigkeit und Aussicht auf langfristigen wirtschaftlichen Erfolg
  • Mindestens 30 Prozent der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten, etc.) bestehen
  • Konkrete und detaillierte Planung des Projektverlaufs

Welche Ergebnisse erwartet sich der Fördergeber?

Von einem geförderten Projekt im Zuge der Förderschiene "Innovation in KMU" wird erwartet, dass es sich der Herstellung von innovativen Prototypen auf dem Niveau TRL4 bis TRL7 widmet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere technische Produkte und Verfahren akzeptiert werden. Reine Dienstleistungsprojekte haben meist geringere Chancen auf eine Förderung (sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Wesentlich ist auch, dass Projekte darauf abzielen müssen, schlussendlich ein neues Produkt bzw. eine neue Dienstleistung am Markt anzubieten und zu vertrieben. Für Projekte, bei denen es um die Optimierung oder Digitalisierung interner Prozesse beim Antragsteller geht, steht weiterhin die Tiroler Digitalisierungsförderung zu Verfügung.

Wer kann eine FEI-Förderung bekommen?

Das Förderprogramm "Innovation in KMU" richtet sich an ein Kleinst- und Kleinunternehmen sowie an mittelgroße Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Tirol. Voraussetzung ist darüber hinaus eine aufrechte Gewerbeberichtigung. Die Einordnung in eine Größenkategorie erfolgt entsprechend den Vorgaben zur Unternehmensgröße der Europäischen Kommission

Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Projekt gefördert werden. Insbesondere bei mehreren (aufbauenden) Förderungen ist im Antrag konkret auf die Abgrenzung zwischen den einzelnen Projekten einzugehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die höhe der Förderung hängt davon ab, in welcher Förderkategorie das Vorhaben fällt:

Förderkategorie 1

  • kann von Start-ups, Kleinst- und Kleinunternehmen
  • deckt Projekte mit Gesamtkosten in Höhe von EUR 30.000,-- ab
  • 30% der Gesamtkosten müssen den Kategorien Sach- oder Drittkosten zuordenbar sei
  • die Förderquote beträgt 50%, die maximale Förderung damit EUR 15.000,--

Förderkategorie 2

  • kann von Kleinst-, Klein- und Mittleren Unternehmen
  • deckt Projekte mit Gesamtkosten in Höhe von EUR 100.000,-- ab
  • 30% der Gesamtkosten müssen den Kategorien Sach- oder Drittkosten zuordenbar sei
  • die Förderquote beträgt 40%, die maximale Förderung damit EUR 40.000,--

Welche Kosten können gefördert werden?

Abgerechnet werden können Leistungen aus folgenden Kategorien, sofern diese direkt und unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können. Zudem können nur Kosten für die Entwicklungsarbeit im engeren Sinne gefördert werden. Grundsätzlich förderbar sind folgende Kostenkategorien:

  • Interne Personalkosten des Antragstellers, wobei hier standardisierte Stundensätze zum Einsatz kommen
    • Mitarbeiter:innen mit Dienstvertrag
      • Geschäfsführer:innen/Führungskräfte: EUR 80,--/h
      • Projektleiter:innen: EUR 60,--/h
      • Sonstige MItarbeiter:innen: EUR 40,--/h
    • Mitarbeitende Gesellschafter:innnen oder Geschäftsführer:innen ohne Dienstvertrag: EUR 54,--
  • Drittkosten (also Aufträge die im Zuge des Projektes vergeben werden); Achtung: diese müssen mind. 30% der gesamten Projektkosten betragen
  • Sachkosten mit direktem Projektbezug

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