
Mit 1.1.2026 hat die Tiroler Landesregierung die Wirtschaftsförderungen in Tirol grundlegend überarbeitet. Die bisherigen Förderschienen (Initiativprojekte und FEI-Einzelprojekte werden durch das Programm "Innovation in KMU" ersetzt. Gefördert wird damit zwar weiterhin die Herstellung von Prototypen sowie die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren, das Regelwerk hat sich jedoch grundlegend verändert. Neben Änderungen bei den den Förderquoten und Auszahlungsbedingungen ist nun auch ein höherer Anteil an externen Leistungen notwendig. Auch die Antragsformulare und die Bewertungskriterien wurden angepasst.
Die Förderschiene "Innovation in KMU" zielt darauf ab, das finanzielle Risiko bei der Umsetzung von Innovationsprojekten abzufedern. Sie zielt dabei nicht auf Grundlagenforschung ab, sondern spricht gezielt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung in KMU an. Gefördert werden also Innovationsprojekte, bei denen das Lösungskonzept aber erst entwickelt werden muss, oder bei denen der konkrete Lösungsweg noch nicht bekannt ist.
Dezidiert ausgeschlossen von einer Förderung sind alle Vorhaben, die routinemäßig umgesetzt oder zugekauft werden können bzw. die sich nicht grundlegend vom derzeitigen Stand der Technik im jeweiligen Fachbereich unterscheiden.
Ob ein Projekt förderwürdig ist hängt von folgenden Kriterien ab:
Von einem geförderten Projekt im Zuge der Förderschiene "Innovation in KMU" wird erwartet, dass es sich der Herstellung von innovativen Prototypen auf dem Niveau TRL4 bis TRL7 widmet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere technische Produkte und Verfahren akzeptiert werden. Reine Dienstleistungsprojekte haben meist geringere Chancen auf eine Förderung (sind jedoch nicht ausgeschlossen.
Wesentlich ist auch, dass Projekte darauf abzielen müssen, schlussendlich ein neues Produkt bzw. eine neue Dienstleistung am Markt anzubieten und zu vertrieben. Für Projekte, bei denen es um die Optimierung oder Digitalisierung interner Prozesse beim Antragsteller geht, steht weiterhin die Tiroler Digitalisierungsförderung zu Verfügung.
Das Förderprogramm "Innovation in KMU" richtet sich an ein Kleinst- und Kleinunternehmen sowie an mittelgroße Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Tirol. Voraussetzung ist darüber hinaus eine aufrechte Gewerbeberichtigung. Die Einordnung in eine Größenkategorie erfolgt entsprechend den Vorgaben zur Unternehmensgröße der Europäischen Kommission
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Projekt gefördert werden. Insbesondere bei mehreren (aufbauenden) Förderungen ist im Antrag konkret auf die Abgrenzung zwischen den einzelnen Projekten einzugehen.
Die höhe der Förderung hängt davon ab, in welcher Förderkategorie das Vorhaben fällt:
Förderkategorie 1
Förderkategorie 2
Abgerechnet werden können Leistungen aus folgenden Kategorien, sofern diese direkt und unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können. Zudem können nur Kosten für die Entwicklungsarbeit im engeren Sinne gefördert werden. Grundsätzlich förderbar sind folgende Kostenkategorien:
In diesem Blog-Bereich findest du Tipps und zur Erstellung von Förderanträgen sowie zur Abwicklung von Förderanträgen, aber auch spannende Einblicke und Hintergründe zum Thema Förderungen.

Die Tiroler Internationalisierungsförderung unterstützt Tiroler Klein- und Mittelbetriebe mit 30% bei ihren Internationalisierungsaktivitäten. Die Förderung wird als Zuschuss ausbezahlt. Zusätzlich ist ein Bonus für Nachhaltigkeitszertifizierunge möglich.
Weiterlesen >zuletzt aktualisiert am 13. August 2024

Die Tiroler Investitionsförderung unterstützt Investitionsvorhaben von Tiroler Klein- und Mittelbetrieben mit 5% der Investitionskoten. Die Förderung wird als Zuschuss ausbezahlt. Zusätzlich sind Boni für Nachhaltigkeitszertifizierungen, Jungunternehmer und Regionalfördergebiete möglich.
Weiterlesen >zuletzt aktualisiert am 13. August 2024