Wie beantrage ich Geld aus dem Härtefallfond?

Wer kann Geld aus dem Härtefallfond bekommen? UnternehmerInnen, die auf Grund der Corona-Krise mit Umsatzeinbußen von 50 % oder mehr im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres rechnen, können Geld aus dem Härtefallfond des Bundes beantragen.

Wer kann Geld aus dem Härtefallfond bekommen?

UnternehmerInnen, die auf Grund der Corona-Krise mit Umsatzeinbußen von 50 % oder mehr im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres rechnen, können Geld aus dem Härtefallfond des Bundes beantragen. Ob diese Einbußen tatsächlich entstanden sind wird rückwirkend (nach Ende der Krisensituation) geprüft. Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Ein-Personen-UnternehmerInnen
  • Unternehmen, die weniger als MitarbeiterInnen (=10 Vollzeit-Äquivalente)
  • GesellschafterInnen, mit Pflichtversicherung nach GSVG/FSVG
  • Neue Selbstständige (Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, etc.)
  • Freie Dienstnehmer
    Freie Berufe
  • ACHTUNG: Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe können dieses Angebot nicht nutzen! Für sie wird demnächst eine gesonderte Lösung angeboten

Wieviel Geld werde ich bekommen?

Bei Leistungen aus dem Härtefallfond handelt es sich um einen (einmaligen), nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen.

  • In der ersten Phase erhalten Unternehmer mit einem Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000,– pro Jahr erhalten EUR 500,–, alle darüber erhalten EUR 1.000,–.
  • In der zweiten Phase wird ein Zuschuss von bis zu monatlich EUR 2.000,– ausbezahlt. Diese Maßnahme ist auf max. drei Monate beschränkt! Die konkrete Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße.

Wie beantrage ich Gelder aus dem Härtefallfond?

Gelder aus dem Härtefallfond können ab 27.03.2020 um 17:00 online unter folgendem Link beantragt werden:

Link zum Antragsformular

Welche Unterlagen benötige ich?

Damit die Beantragung reibungslos funktioniert, sollten Sie folgende Informationen vorbereiten:

  • persönliche Steuernummer  (zu finden auf einem aktuellen Steuerbescheid oder im FinanzOnline Portal)
  • Die GLN-Nummer ihres Unternehmens (zu finden im WKO Branchenbuch)
  • Frei Dienstnehmer (aber nur diese) benötigen keine GLN-Nummer
  • Scan eines gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Wie geht es weiter?

UnternehmerInnen, die auf Grund der Corona-Krise mit Umsatzeinbußen von 50% oder mehr im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres rechnen, können Geld aus dem Härtefallfond des Bundes beantragen. Ob diese Einbußen tatsächlich entstanden sind wird rückwirkend (nach Ende der Krisensituation) geprüft. Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Nachdem Sie den Antrag im Online Formular befüllt und abgesendet haben, erhalten Sie ein Mail mit einem weiteren Link.
  • Dort können Sie dann ihren gescannten Identitätsnachweis (Personalausweis, Führerschein oder Pass) hochladen
  • Sind alle Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”.
  • Damit ist der Antrag eingereicht und sie erhalten auf der Bestätigungsseite den kompletten Förderantrag als PDF zur Dokumentation.
  • Haben Sie den Antrag vollständig eingereicht, erhalten Sie ein Bestätigungsmail.
  • Wenn ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie ein weiteres Mail.
  • Im Falle einer Zusage wird die Förderung wenige Tage später auf Ihrem Konto eintreffen.

Für die dargestellten Inhalte, allfällige Fehler, Irrtümer oder Druckfehler  wird keine Haftung übernommen. Es handelt sich um einen ersten Überblick für UnternehmerInnen. Wir bitten Sie, sich intensiv auch auf den genannten Quellen über die Unterstützungsangebote zu informieren.

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