Land Tirol „Leuchtturmprojekte Digitalisierung“

Die Förderschiene „Leuchtturmprojekte Digitalisierung“ des Landes Tirol (Abteilung Wirtschaft und Wissenschaft) finanziert einmalige, innovative Anschauungsprojekte, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben und/oder auf eine Stärkung einzelner Gesellschaftsbereiche, Branchen oder Sektorenabzielen.

Gefördert werden können Projekte, die aufzeigen, wie mit Hilfe digitaler Systeme eine solche wirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Herausforderung gelöst bzw. eine Verbesserung in einem Problembereich erzielt werden kann. Bevorzugt werden Projekte mit einem hohen Aktualitätswert gefördert. Keinesfalls gefördert werden Vorhaben, die sich offensichtlich negativ auf Umwelt, Natur oder Klima auswirken.

Was muss ein Projekt mitbringen um grundsätzlich förderbar zu sein?

Ob ein Projekt grundsätzlich förderwürdig ist hängt muss im Einzelfall beurteilt werden und hängt insbesondere von folgenden Kriterien ab:

  • Neuigkeitscharakter des Projekts (auf Ebene der Projektwerber bzw. in überregionaler Hinsicht); ein ähnliches Vorhaben darf nicht bereits im Zuge dieser Förderschiene unterstützt worden sein
  • Machbarkeit in Hinblick auf die inhaltliche und technische Umsetzbarkeit
  • Entwicklungs- bzw. Umsetzungsintensität(Websites sind bspw. nicht förderbar)
  • Realisierbarkeit der Projektergebnisse, im Sinne der Ausfinanzierbarkeit des Projektvorhabens
  • Nachvollziehbarkeit der Projekt- und Kostenplanung
  • Nachhaltigkeit des Projekts und langfristiger Betrieb
  • Know-how-Zuwachs für den/die Förderwerber
  • regionale Relevanz und überregionale Bedeutung sowie Übertragbarkeit auf ähnliche gelagerte Nutzergruppen
  • bei kooperativen Projekten die Organisation und Nachhaltigkeit sowie Qualität der Zusammenarbeit  

Welche Ergebnisse erwartet sich der Fördergeber?

Mögliche Ergebnisse eines solchen Projektes sind nachfolgend gelistet:

  • Vollständig entwickelte, digitale Systeme
  • Dienstleistungsangebote, welche den Themenbereich Digitalisierung stärken
  • Maßnahmen zum Roll-Out der (im Projektentwickelten) digitalen Lösungen
  • Qualifizierungsmaßnahmen rund um das Thema Digitalisierung

Welche Aktivitäten können gefördert werden?

Gefördert werden können nur Projekte die innerhalb Tirols verwirklicht werden und einen klaren Leuchtturmcharakter aufweisen. Reine Rationalisierungsmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Förderungsaktion. Vorhaben, die bereits Teil eines vorangegangenen Leuchtturmprojekts waren oder auf Inhalte eines in dieser Förderaktion bereits geförderten Projekts basieren, können ebenso nicht gefördert werden. Grundsätzlich sind folgende Aktivitäten förderbar (beispielhaft):

  • Planung und Konzeption von digitalen Lösungen
  • Nutzereinbindung
  • Programmierung und Entwicklung
  • Roll-Out

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30 % beschränkt. Die Maximalförderung pro Projekt liegt bei 200.000 Euro. In der Praxis können Vereine, Forschungseinrichtungen und Körperschaften öffentlichen Rechts eine Förderquote von 80 bis 90% erreichen

Welche Kosten können gefördert werden?

Abgerechnet werden können

  • Interne Personalkosten des Antragstellers
  • Drittkosten (also Aufträge die im Zuge des Projektes vergeben werden)
  • Sachkosten mit direktem Projektbezug

Sonstiges

  • Projektlaufzeit beträgt 24 Monate
  • Antragstellung ist laufend möglich
  • Abrechnung mittels Zwischen- und Endbericht(keine Startrate)
  • Eine Einreichung ist sowohl als Einzelprojekt, als auch in Kooperation möglich.
  • Ergänzend sind in jedem Fall Unterstützungserklärungen von allen relevanten Stakeholdern einholen, um aufzuzeigen, dass das Projekt von möglichst vielen Stakeholdergruppen befürwortet wird.

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